Liebe Kunden,

Sie sind auf dieser Seite, weil Sie Rohmaterial von mir bekommen möchten.
Im Rahmen des Vertrages bin ich nicht verpflichtet, Kunden Rohmaterial zur Verfügung zu stellen, da dies nicht nur Rechte Dritter, sondern auch Teil meines Privatlebens sind. Aber ich kann freundlicherweise diese Regel brechen, wenn ich die Notwendigkeit sehe. In diesem Fall muss der Kunde mit mir einen Vertrag zu meinen Bedingungen abschließen.

Ich gebe das Rohmaterial kostenfrei (bzw. zzgl. Datenträger-Kosten), nur nach Erhalt dieses Formular. Bitte durchlesen und alle Punkte bestätigen.

An jedem Hochzeitstag passieren viele Dinge. Nicht nur glückliche Momente, sondern auch unangenehme Ereignisse. Meine Aufgabe als Videograf ist es, die Menschen unangenehme Momente FÜR IMMER vergessen zu lassen. Wenn der Kunde jedoch nach Rohmaterial fragt, sieht er möglicherweise einige Dinge, die nicht sehen darf. Zum Beispiel die versehentlich aufgetauchte Unterwäsche einer Frau, das hässliche Verhalten eines betrunkenen Mannes oder schlechter Witz vom Moderator, den er schon 1000 Mal bereut hat. SOLCHE SITUATIONEN SOLLTEN NICHT AUSGENUTZT WERDEN! Wir sind alle Menschen und haben das Recht Fehler zu machen. Wenn diese Fehler natürlich nicht illegal sind.

Zur Information:

Wer ist der Urheber von Fotos und Video?

Grundsätzlich ist der Urheber eines Fotos/Video immer der Fotograf/Videograf.
Die Verjährung des Urheberrechts beträgt gemäß § 72 UrhG bei Lichtbildern 50 Jahre ab dem Erscheinen des Lichtbildes oder nach der Herstellung; bei Lichtbildwerken 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Der Urheberrechtsschutz für Filme endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Urheberrechtsverletzungen sind strafbar. Folgende Strafen sind möglich: Geldstrafe: Kosten in Höhe von 1.000 bis 10.000 € für Ermittlungen, den gegnerischen Anwalt, Prozesskosten, Entschädigung.

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